
Nachtschicht im Frauenhaus
Heute gibt es in der Schweiz 18 Frauenhäuser, die gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz bieten. Ihre Existenz verdanken sie dem politischen Engagement und dem unbezahlten Einsatz von Feminist:innen in den 1970er- und 1980er-Jahren. Bis heute sind Frauenhäuser auf Freiwilligenarbeit angewiesen.
Das erste «Haus für geschlagene Frauen» der Schweiz
Frauenhäuser gehen auf die Initiative der Frauenbewegung der 1970er- und 1980er-Jahre zurück. Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es in der Schweiz keine staatlichen Unterstützungsangebote für Gewaltbetroffene. Ausserdem ist die Bewegungsfreiheit verheirateter Frauen eingeschränkt. Laut dem Zivilgesetzbuch von 1912 ist der Mann das «Oberhaupt der Familie». Ohne dessen Einwilligung darf eine verheiratete Frau die gemeinsame Wohnung nur für die Dauer einer akuten Gefährdung verlassen. Sie muss dafür die entsprechenden Beweise erbringen.
Diese Ungerechtigkeit empört Aktivist:innen der autonomen Frauenbefreiungsbewegung (FBB). Sie greifen das Thema auf und machen die Gewalt von Männern im privaten Rahmen zum Politikum. Über internationale Kontakte erfahren sie von den ersten Frauenhäusern in anderen europäischen Städten.
In Zürich bilden FBB-Frauen 1977 den «Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder». Der Verein gründet im neuen Frauenzentrum im Zürcher Enge-Quartier eine Beratungsstelle für gewaltbetroffene Frauen. Dort führen zwei Freiwillige jeweils mittwochs von 15 bis 21 Uhr unentgeltlich Beratungen durch. Bereits am ersten Tag realisieren sie, dass Rat allein nicht genügt; es braucht Räumlichkeiten, um Frauen, die aus gewalttätigen Beziehungen flüchten, Schutz zu gewähren.
Das stellt den Verein vor neue Herausforderungen. Schnell wird klar, dass sich ein Frauenhaus allein mit Freiwilligenarbeit nicht betreiben lässt. Für die Miete und die Anstellung einer Betreuerin sind finanzielle Mittel notwendig. Dafür brauchen die FBB-Frauen Bündnispartner:innen und Unterstützung durch die Politik. In Kreisen der bürgerlichen Frauenbewegung stösst ihr Anliegen auf Sympathie. Durch gezielte Lobbyarbeit kommt ein überparteilicher Zusammenschluss von Politiker:innen zustande. Dieser erreicht, dass die Stadt Zürich dem Verein ein Haus zur Verfügung stellt. Ende 1978 überreicht die städtische Liegenschaftsverwaltung dem «Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder» den Schlüssel für die Räumlichkeiten an der Weinbergstrasse 160 im Kreis 6. Schulter an Schulter putzen autonome und bürgerliche Frauen die Wohnung und richten dort das erste selbstverwaltete Frauenhaus der Schweiz ein. Parallel dazu sind auch in Bern und Genf Vorbereitungen für die Schaffung von Frauenhäusern im Gang.

«Es ist mir persönlich wichtig zu sagen, dass all unsere Arbeit im Frauenhaus nur ein Teil dessen ist, woran wir arbeiten, worum es uns geht.»
Gewalt an Frauen soll zum Skandal werden

Für die Aktivist:innen ist das Engagement für Frauenhäuser Teil einer umfassenden politischen Agenda. Sie wollen die Systematik patriarchaler Gewalt sichtbar machen und die Öffentlichkeit dafür sensibilisieren, dass die meisten Gewaltdelikte an Frauen in der Ehe und im familiären Umfeld passieren. Zwar kämpfen sie für ein Frauenhaus, zugleich aber auch dafür, dass Frauenhäuser nicht mehr nötig sind.
Die FBB führt eine breite Kampagne mit Demos, Filmvorführungen und Flugblättern, um das tabuisierte Thema ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen. Gewalt an Frauen soll nicht länger ignoriert und banalisiert, sondern als patriarchales Herrschaftsinstrument verurteilt werden.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts haben bereits die Freundinnen junger Mädchen und der Bund abstinenter Frauen Gewalt in der Familie angeprangert und sie auch mit der Benachteiligung von Frauen in Verbindung gebracht. Feminist:innen der 1970er-Jahre greifen diesen Kampf unter neuen Vorzeichen auf. Anders als diese Organisationen machen sie nicht Alkoholmissbrauch und Triebhaftigkeit für die Gewalt der Männer verantwortlich. Stattdessen benennen sie strukturelle Gründe, nämlich die Unterordnung, die finanzielle Abhängigkeit und die rechtliche Benachteiligung der Frauen. Sie erkennen auch, dass Männergewalt nicht ein Unterschichtsproblem ist, sondern klassenübergreifenden Charakter hat. Sie sprechen von «misshandelten» und «geschlagenen Frauen» und machen mit diesen neuen Begriffen Gewalt von Männern zu einem Politikum.
Kann Freiwilligenarbeit den Staat ersetzen?
«Es könnte eine stürmische Nacht auf mich zukommen»

Die Arbeit im Frauenhaus ist vielfältig, anspruchsvoll und unvorhersehbar. Bezahlte und unentgeltlich tätige Mitarbeiter:innen halten den Betrieb am Laufen. Tagsüber arbeiten die entlohnten «Teamfrauen», abends übernehmen die unbezahlten «Vereinsfrauen» die Nachtschichten. Auch am Wochenende sind die Freiwilligen im Einsatz. Daneben kümmern sich die bezahlten «Kinderfrauen» um Kinder, die von familiärer Gewalt betroffen sind und die Misshandlung ihrer Mutter mitansehen mussten.
Neben der Gewährleistung eines möglichst reibungslosen Betriebs kämpft das Frauenhaus mit Raumproblemen. Wegen befristeter Mietverträge muss das Frauenhaus mehrmals umziehen. Die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten ist für die Freiwilligen eine zeitintensive Angelegenheit.
Der böse Vater


Ernüchterung für die Aktivist:innen
Die Selbstverwaltung im Frauenhaus ist herausfordernd für die freiwilligen Aktivist:innen. Zudem stellt sie hohe Ansprüche an die gewaltbetroffenen Frauen. Diese sollen das Zusammenleben im Frauenhaus aktiv mitgestalten und selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden. Die Leitprinzipien im Frauenhaus sind Frauensolidarität und Hilfe zur Selbsthilfe. Hausarbeiten werden kollektiv organisiert. Der Austausch gemeinsamer Erfahrungen unter Frauen soll Verbundenheit schaffen.
Bald stellen die Aktivist:innen aber ernüchtert fest, dass ihre Ansprüche an ein gemeinschaftliches Zusammenleben auf geringes Echo stossen. Viele schutzsuchende Frauen haben Mühe mit dem Zusammenleben in einer grösseren Wohngemeinschaft. Auch sind sie für eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Feminismus kaum zu gewinnen. Manche teilen die grundlegende Kritik der Betreiber:innen an den Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern in der Ehe nicht. Nicht wenige kehren zu ihren gewalttätigen Partnern zurück. Der Weg in die Selbstbestimmung ist nicht einfach.

«L. sagt mir am Telefon für 2 Nachmittage zu, nicht gerne zwar, sie habe bereits Wochenenddienst diesen Monat und 4 Nachtpikettdienste (unbezahlt natürlich).»

Unbezahlbar
Geld für das Frauenhaus ist von Beginn an knapp. Die Spenden reichen nicht aus, um die anfallende Arbeit zu entlöhnen. Nur die Tagesschichten können bezahlt werden. Für den Nacht- und Wochenendbetrieb ist das Frauenhaus auf Freiwillige angewiesen. Diese Gleichzeitigkeit von bezahlter und unbezahlter Tätigkeit schafft Konflikte.
Wer ist wofür zuständig? Wer springt ein oder bleibt länger, falls jemand nicht rechtzeitig zur Schicht erscheint? Bei diesen Fragen wird deutlich, wie sich Rollen vermischen. Die «Vereinsfrauen» stellen bezahlte Mitarbeiter:innen ein. Sie arbeiten aber gleichzeitig gratis mit und sind so unbezahlte Arbeitgeber:innen.
Ab den 1990er-Jahren übernimmt die öffentliche Hand einen Teil der Betriebskosten. Damit einher geht ein Verlust an Autonomie. Die Betreiber:innen des Frauenhauses müssen Leistungsverträge abschliessen und den Behörden Rechenschaft über die Verwendung der Subventionen ablegen. Zum Austausch ihrer Erfahrungen schliessen sich die Frauenhäuser in einer schweizerischen Dachorganisation zusammen. Die Arbeit im Frauenhaus wird professionalisiert. Ein Abschluss in Sozialer Arbeit ist nun fast durchwegs das wichtigste Einstellungskriterium. Dennoch sind Frauenhäuser weiterhin auf freiwilliges Engagement angewiesen.
Die unvermeidbare Gratisarbeit bringt ein Dilemma der Frauenbewegung zum Ausdruck. Sich um andere zu kümmern, gilt gemeinhin als ein der weiblichen Natur entspringender Liebesdienst und wird daher nicht als Arbeit anerkannt. Dagegen wehren sich die Aktivist:innen. Die neuen, feministischen Dienstleistungsangebote können aber ohne den Einsatz unzähliger Stunden unentgeltlicher Arbeit nicht bestehen. Und von ihnen erhofft sich die Frauenbewegung auch eine gesellschaftsverändernde Wirkung. So stecken die Betreiber:innen der Frauenhäuser in einer Zwickmühle.
«Noch immer geschieht auch bei uns genau das, wogegen wir uns wehren: Frauen arbeiten umsonst, gratis, aus ‹Idealismus› – wie es so schön heisst, und so reproduzieren auch wir noch immer z.T. das alte Muster, wonach Frauenarbeit, gerade in den arbeits- und aufwandintensiven Randzonen menschlichen Lebens, da, wo sich Arbeit in geistig-seelischem Einsatz ausdrückt, freiwillig und ‹selbstverständlich unbezahlbar› zu sein hat.»
Weiterlesen
Caprez, Christina: Wann, wenn nicht jetzt? Das Frauenhaus in Zürich, Zürich 2022.
Davies, Catherine: Gegen die Sprachlosigkeit. Als häusliche Gewalt einen Namen bekam: zur Geschichte der Frauenhaus-Bewegung, Geschichte der Gegenwart, 11.12.2019, Stand: 18.08.2026.
Grosse, Judith; Probst, Sarah: Frauenhausbewegung in der Schweiz, Frauen*geschichte(n), 02.07.2023, Stand: 18.08.2026.
Schreiber, Sabine: Gewalt gegen Frauen und Kinder, in: Brodbeck, Doris et al. (Hg.): Neue Frauenbewegung, (Neujahrsblatt 145), St. Gallen 2005, S. 31-44.






