
«Help-Telefon» für ungewollt Schwangere
Wohin wenden sich Frauen und Jugendliche mit dringenden Fragen rund um eine ungewollte Schwangerschaft, bevor Abtreibungen legalisiert werden und das Internet Auskunft gibt? Zwischen 1979 und 1996 betreiben Freiwillige ein Help-Telefon. Sie beraten Hilfesuchende anonym und geben Adressen von vertrauenswürdigen Ärzt:innen weiter.
Wo das Gesetz nicht hilft, übernehmen Freiwillige
Bis zur Einführung der Fristenregelung 2002 sind Abtreibungen in der Schweiz illegal. Auch die Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch ist verboten. Eine Abtreibung ist nur möglich, wenn eine schwere körperliche oder seelische Notlage vorliegt. Dass eine Frau kein Kind haben möchte oder in einer Lebenssituation steckt, in der sie sich kein Kind leisten kann, gilt nicht als zulässiger Grund.
Das Gesetz ist streng. Doch die Praxis gleicht einem Flickenteppich. Die Kantone legen das Abtreibungsverbot sehr unterschiedlich aus. In den liberaleren Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Bern, Waadt, Neuenburg und Genf ist ein Schwangerschaftsabbruch einfacher möglich. In den Innerschweizer Kantonen hingegen besteht kein Spielraum.
Nachdem 1977 die nationale Initiative für eine Fristenlösung knapp gescheitert ist, sucht die Mitinitiantin Anne-Marie Rey nach Freiwilligen für ein Beratungstelefon in Bern. Am 19. Februar 1979 nimmt das Help-Telefon den Betrieb auf.
80 Anrufe in der ersten Woche

Das Help-Telefon ist eine niederschwellige Anlaufstelle mit Sitz in Bern, über die Informationen und Erfahrungen rund um Abtreibungen weitergegeben werden. Das Angebot wird nicht nur im Kanton Bern genutzt, Anrufe kommen aus der ganzen Schweiz. Bereits in der ersten Woche rufen über 80 Personen an.
Das Engagement der «Helperinnen», wie Anne-Marie Rey sie liebevoll nennt, reicht weit über das hinaus, was Institutionen leisten: Sie begleiten Frauen zu Untersuchungen, geben ihre private Telefonnummer weiter, sind im Schichtsystem zu Hause erreichbar und holen Erkundigungen über Ärzt:innen ein.
Die Fragen der Anrufenden drehen sich zur Hälfte um Schwangerschaftsabbrüche. Viele rufen aber auch wegen Fragen rund um Verhütung, Sterilisation, Sexualität und Gewalt in der Ehe an.
«Herr L. hat auch bei mir angerufen, habe ihn informiert, mein Eindruck: Spion?»
Politisch angefeindet, rechtlich in einem Graubereich
Auf die Forderungen nach der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs reagieren christlich-konservative Kreise mit der Petition «Ja zum Leben» und der Gründung eines gleichnamigen Vereins. Die «Helperinnen» werden offen von dessen Mitgliedern und Sympathisant:innen angefeindet. Trotzdem verweisen sie Anrufende, die sich für das Kind entscheiden, ab und zu an den Verein. «Ja zum Leben» bietet ungewollt Schwangeren in familiär und finanziell schwierigen Situationen Unterstützung an.
Die freiwilligen Mitarbeiter:innen des Help-Telefons agieren in einem politischen Spannungsfeld. Das aufgeheizte politische Klima sorgt intern für Misstrauen und spiegelt sich in der Randnotiz auf einem Telefonprotokoll von Anne-Marie Rey wider: Könnte der Anrufer gar ein Spion sein?
Auch rechtlich findet die Beratung in einem Graubereich statt. Um sich nicht strafbar zu machen, müssen sich die «Helperinnen» juristisch absichern. Beispielsweise ist die Abgabe der Pille an unter 16-Jährige verboten. Ist es dann auch unzulässig, junge Frauen zum Thema Verhütung und Schwangerschaftsabbruch zu beraten? Diese und andere schwierige Fragen schwingen bei der Beratungsarbeit der Freiwilligen ständig mit.
Zuhören, nicht urteilen
Die telefonische Beratung stellt eine besondere Situation dar. Zwei Personen begegnen sich in unterschiedlichen Rollen: Die eine sucht, die andere gibt Rat. Den Mitarbeiter:innen ist bewusst, dass die telefonische Beratung eine heikle Aufgabe ist, da sie die Anrufenden nicht kennen und sich auf die Angaben der Ratsuchenden verlassen müssen. Auch wissen sie nicht immer, ob ihre Beratung hilft oder schadet. Sie sind selbst verunsichert.
Ihre Motivation ist vielfältig: soziales Engagement, politisches Bewusstsein oder das Bedürfnis, etwas Sinnvolles zu tun. Sie reflektieren über ihre eigene Haltung: Was verbindet sie mit den Anrufenden? Was wollen sie erreichen? Inwiefern fliessen ihre persönlichen Überzeugungen ins Gespräch ein?
Schnell wird den Help-Telefon-Mitarbeiter:innen klar, dass sie keinem starren Schema folgen können und auch nicht vollkommen neutral sind. Dennoch möchten sie weder beeinflussen noch urteilen, sondern vor allem zuhören und beraten. Die Entscheidung liegt letztlich bei der Ratsuchenden, aber sie soll sich dabei nicht allein fühlen.
Jedes Gespräch wird protokolliert. Diese Aufzeichnungen bieten intime Einblicke in die Sorgen und Nöte der Anrufenden.







«Wenn die Schwangerschaft unter 8 Wochen nach der letzten Periode ist, kann sie es ja in Bern versuchen, später immer noch in Genf, wenn sie hier abgelehnt wird, wenn über 8 Wochen: direkt nach Genf/Zürich/Holland. Was über 12 Wochen ist: ans Frauenspital (bei schweren Sozial-Fällen) sonst direkt nach England.»

Mit dem Bus nach Holland

Da es keine offiziellen Fristen für einen gesetzlich zulässigen Schwangerschaftsabbruch gibt, orientiert sich die Praxis an Erfahrungswissen. Das spiegelt sich in den Empfehlungen der Mitarbeitenden wider.
In England und Holland sind Abtreibungen auch bei einer weiter fortgeschrittenen Schwangerschaft möglich. Aus diesem Grund werden manchmal Busreisen für Abtreibungen organisiert. Die Help-Telefon-Mitarbeitenden vermitteln entsprechende Adressen.
Wie hilft man,
ohne über andere zu bestimmen?
Wer ist Anne-Marie Rey?

Anne-Marie Rey (1937–2016) bekommt bereits als Kind mit, wie ihr Vater, ein Gynäkologe, Frauen zu einer Abtreibung verhilft. Als junge Frau wird sie wegen einer ungewollten Schwangerschaft selbst zu seiner Patientin. Diese Erfahrung politisiert sie.
1973 ist sie Mitbegründerin der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs und setzt sich in den folgenden vier Jahrzehnten für legale und kostenlose Abtreibungen ein. Als gelernte Übersetzerin, ausgebildete Tänzerin, Hausfrau und Mutter von drei Kindern wird sie «zur voll- aber ehrenamtlichen Geschäftsführerin» des Vereins.
Freiwillige Telefon-Hüter:innen gesucht

Anne-Marie Rey ist stets auf der Suche nach neuen Mitarbeiter:innen. Sie versucht, Gleichgesinnte zu finden, die Zeit zur Verfügung haben: «Gibt es unter Euch Leute, die nicht voll ausgelastet sind (z.B. Hausfrauen, Pensionierte) und bei sich zu Hause, oder Berufstätige, die neben ihrer Berufsarbeit zeitweise ein Telefon ‹hüten› könnten?»
Anfang der 1990er-Jahre gehen die Anrufe stark zurück. Dank der fortschreitenden Liberalisierung der Abtreibungspraxis und dem erleichterten Zugang zu Verhütungsmitteln wird das Beratungsangebot immer weniger nachgefragt. Das freut die Mitarbeitenden. Gleichzeitig frustriert es sie, wenn die Anrufe ausbleiben. Dieser Umstand macht es zunehmend schwieriger, neue Mitarbeitende zu finden. Der politische Erfolg macht ihre Freiwilligenarbeit überflüssig.
Weiterlesen
Gaillard, Ursula: Abtreibung, in: Historisches Lexikon der Schweiz, 13.10.2011, Stand: 18.08.2026.
Schmitter, Leena: Politiken der Reproduktion. Die Frauenbewegung und die Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Schweiz (1971–2002), Dissertation, Universität Bern, Bern 2014.
Schulthess, Leonie: Die Schweizerische Vereinigung für straflosen Schwangerschaftsabbruch und die von ihr ausgelöste Diskussion über eine Liberalisierung der Abtreibung in den 1970er Jahren, Masterarbeit, Universität Bern, Bern 2009.

